Muss man beim Kauf oder Verkauf von Bitcoin in Österreich Steuern zahlen? Die Antwort ist klar: Ja – und zwar in fast jedem Fall. Steuerfrei war gestern.
Wer heute in Kryptowährungen investiert, kommt an klaren Vorgaben des österreichischen Fiskus nicht mehr vorbei. Seit der Steuerreform 2022 gelten Bitcoin, Ethereum & Co. als Kapitalvermögen – mit allen Konsequenzen für private Anleger, Unternehmen und Trader. Viele unterschätzen das Thema „Kryptowährung Steuer Österreich“ – und riskieren unnötige Nachzahlungen oder sogar Strafen.
Dieser Artikel von AllSeason Invest zeigt, wie Sie Krypto-Gewinne in Österreich korrekt versteuern, welche Sonderregeln für Mining, Staking & Co. gelten – und wann professionelle Unterstützung den Unterschied macht.
Inhaltsverzeichnis
- Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich: So ist der rechtliche Rahmen
- Steuersätze und Freibeträge für Kryptowährungen: Das gilt 2025 in Österreich
- Wie Kryptowährungen steuerlich behandelt werden – von Privatperson bis Unternehmen
- Mining & Staking versteuern: Das gilt 2025 in Österreich
- Dokumentationspflichten für Krypto-Investoren
- Professionelle Beratung: Wann sie unverzichtbar wird
- Fazit: Rechtssicherheit bei Krypto-Investments beginnt mit Klarheit
- Häufige Fragen zum Thema “Kryptowährung Steuer Österreich”

Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich: So ist der rechtliche Rahmen
Seit 2022 gilt für Kryptowährungen in Österreich ein neues steuerliches Kapitel. Was früher als Spekulationsgeschäft galt, wird heute wie Kapitalvermögen behandelt – mit spürbaren Folgen für alle, die Bitcoin, Ethereum oder andere Coins halten. Wer sich mit dem Thema “Kryptowährung Steuer Österreich” auseinandersetzt, erkennt schnell: Die Regeln sind klar, aber in der Umsetzung oft komplex – insbesondere bei Mining, Staking und Krypto-zu-Krypto-Transaktionen.
Digitale Assets als Kapitalvermögen: Was sich geändert hat
Mit der Reform des Einkommensteuergesetzes (§ 27 EStG) werden Kryptowährungen offiziell als Finanzinstrumente eingestuft.
Das bedeutet:
- Gewinne aus dem Verkauf, Tausch oder der Nutzung von Kryptowährungen unterliegen nun der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 %.
- Die alte „Spekulationsfrist“ – also steuerfreier Verkauf nach einem Jahr Haltedauer – ist ersatzlos entfallen.
Das betrifft alle Anleger gleichermaßen – vom Gelegenheitskäufer bis zum professionellen Trader.
Wann werden Krypto-Gewinne steuerpflichtig?
Ein steuerpflichtiger Vorgang liegt in Österreich immer dann vor, wenn ein „realisierter Gewinn“ entsteht – also ein Tausch oder Verkauf stattfindet.
Konkret:
- Verkauf gegen Euro oder andere Fiat-Währungen
- Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere (z. B. Bitcoin gegen Ethereum)
- Zahlung mit Kryptowährungen – etwa beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen
Übrigens: Auch der Tausch zwischen zwei Coins löst eine Steuerpflicht aus – selbst wenn kein Geld fließt. Diese Regel wird von vielen übersehen und kann zu unangenehmen Überraschungen führen.
Steuersätze und Freibeträge für Kryptowährungen: Das gilt 2025 in Österreich
Wer mit Bitcoin, Ethereum & Co. Gewinne erzielt, muss in Österreich Steuern zahlen – und zwar mit einem fixen Satz. Seit der Steuerreform unterliegen Einkünfte aus Kryptowährungen der Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 Prozent. Das betrifft realisierte Kursgewinne, also Verkäufe, Tauschgeschäfte oder Zahlungen mit Coins.
Wie werden Krypto-Gewinne besteuert?
Der 27,5-Prozent-Steuersatz gilt unabhängig von Ihrer übrigen Einkommenssituation und ersetzt die progressive Einkommensteuer, die bis zu 55 Prozent betragen kann. Besteuert wird ausschließlich der tatsächliche Gewinn – also die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis.
Angenommen, Sie kaufen einen Bitcoin um 30.000 Euro und verkaufen ihn später um 40.000 Euro:
- Gewinn: 10.000 Euro
- Steuerlast: 2.750 Euro (27,5 % von 10.000 Euro)
Übrigens: Verluste dürfen nur mit anderen Kapitaleinkünften desselben Jahres verrechnet werden. Eine Verrechnung mit z. B. Einkünften aus unselbstständiger Arbeit ist nicht zulässig.
Gibt es Freibeträge für Krypto-Gewinne?
Ja – aber mit Einschränkungen. Der allgemeine Steuerfreibetrag von 11.000 Euro jährlich gilt nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Kryptowährungen.
Stattdessen existiert eine spezifische Freigrenze von 440 Euro pro Jahr. Diese gilt für den Gesamtgewinn aus Kapitalerträgen, also auch aus Kryptowährungen. Achtung: Wird diese Grenze auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der überschreitende Teil.
Was gilt für Altbestände?
Eine wichtige Ausnahme betrifft sogenannte Altbestände: Kryptowährungen, die Sie vor dem 1. März 2021 gekauft haben und bis mindestens 28. Februar 2022 gehalten haben, gelten bei Veräußerung weiterhin als steuerfrei.
Voraussetzungen für die Steuerfreiheit:
- Kaufdatum liegt vor dem 1. März 2021
- Haltedauer bis mindestens zum 28. Februar 2022
- Keine gewerbliche Nutzung oder Reinvestition über Lending/Staking-Plattformen
Diese Altbestände unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer, sondern fallen unter die alte Spekulationsregelung mit einjähriger Haltefrist.
Übrigens: Ein Nachweis über den Anschaffungszeitpunkt ist Pflicht – ohne Dokumentation kann keine Steuerfreiheit geltend gemacht werden.
Sie möchten wissen, ob Sie mit Ihrem Portfolio noch unter eine steuerliche Ausnahme fallen – oder was beim Thema “Kryptowährung Steuer Österreich” konkret für Ihre Altbestände gilt?
AllSeason Invest unterstützt Sie dabei, steuerliche Chancen zu erkennen und Risiken zu vermeiden – individuell, diskret und mit über 15 Jahren Erfahrung im Finanzbereich.
Bitte beachten Sie: Für eine verbindliche steuerliche Einschätzung empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Wie Kryptowährungen steuerlich behandelt werden – von Privatperson bis Unternehmen
Wie Sie Kryptowährungen nutzen, entscheidet darüber, wie diese steuerlich behandelt werden – als Kapitalertrag, als betriebliche Einnahme oder als gewerblicher Gewinn. Wer seine steuerliche Einordnung kennt, reduziert Risiken und erhöht die Rechtssicherheit.
Private Veranlagung oder gewerbliches Trading?
Die meisten Privatanleger erzielen Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn sie Kryptowährungen kaufen, halten und später mit Gewinn verkaufen oder tauschen. Hier gilt der pauschale KESt-Satz von 27,5 %.
Wer jedoch mit hoher Frequenz handelt – etwa mit strukturiertem Trading, vielen Transaktionen pro Jahr oder fremdfinanzierten Investments – kann als gewerblicher Trader eingestuft werden.
In diesem Fall gilt:
- Besteuerung über die Einkommensteuer (progressiv bis 55 %)
- Verpflichtung zur Buchführung
- Gewerbeanmeldung nötig
Nutzung im betrieblichen Kontext
Halten Sie Kryptowährungen im Betriebsvermögen – etwa als Selbstständiger, Unternehmer oder GmbH –, zählen alle daraus resultierenden Gewinne und Verluste zur betrieblichen Sphäre.
Diese sind:
- Teil des steuerpflichtigen Betriebsergebnisses
- Nachweispflichtig im Rahmen der Finanzbuchhaltung
- Unterliegen der Körperschaftsteuer (bei Kapitalgesellschaften) bzw. Einkommensteuer (bei Einzelunternehmen)
Diese Einordnung betrifft auch betriebliche Wallets, Mining-Aktivitäten mit wirtschaftlichem Fokus oder den Einsatz von Kryptowährungen als Zahlungsmittel.
Sie sind sich nicht sicher, wie Ihre Krypto-Aktivitäten steuerlich einzuordnen sind?
AllSeason Invest steht Ihnen bei allgemeinen Fragen unterstützend zur Seite – für eine verbindliche Beurteilung zum Thema “Kryptowährung Steuer Österreich” empfehlen wir jedoch die Konsultation eines Steuerberaters.

Mining & Staking versteuern: Das gilt 2025 in Österreich
Nicht jede Art von Krypto-Einkommen entsteht durch Kauf und Verkauf. Mining und Staking stellen steuerlich eigenständige Tatbestände dar – mit jeweils eigenen Regeln und Fallstricken.
Mining
Wer Coins durch Mining erzeugt, erzielt Einkünfte im Zeitpunkt des Zuflusses – also sobald der Coin dem Wallet gutgeschrieben wird.
Dabei gilt:
- Gelegentliches Mining (z. B. mit privatem PC) wird als sonstige Einkunft versteuert
- Regelmäßiges, strukturiertes Mining gilt als gewerbliche Tätigkeit
- Stromkosten, Hardware-Investitionen und Abschreibungen können ggf. als Betriebsausgaben abgesetzt werden
Für private Miner kann der KESt-Satz von 27,5 % gelten, bei gewerblicher Tätigkeit greift der Einkommensteuertarif.
Staking
Beim Staking erhalten Anleger regelmäßig Belohnungen in Form von Coins. Diese sogenannten Staking-Rewards sind im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtig – mit dem Marktwert zum Zeitpunkt der Gutschrift.
- Ein späterer Kursanstieg spielt steuerlich erst beim Verkauf eine Rolle
- Die ursprüngliche Bewertung bildet den Anschaffungspreis für künftige Veräußerungen
- Werden Coins über Staking-Plattformen „verliehen“, können je nach Modell abweichende Regeln gelten (z. B. wirtschaftlicher Eigentumsverlust)
Ob Mining, Staking oder Plattform-Staking – die steuerliche Einordnung ist oft nicht eindeutig. Für eine rechtssichere Einschätzung empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Dokumentationspflichten für Krypto-Investoren
Keine Buchung ohne Beleg – das gilt bei Krypto-Investments mehr denn je. Wer Transaktionen nicht lückenlos dokumentieren kann, riskiert Schätzungen durch das Finanzamt. Die Beweislast liegt beim Steuerpflichtigen.
Was muss dokumentiert werden?
Folgende Daten und Unterlagen sollten für jede relevante Transaktion vorhanden sein – und mindestens sieben Jahre aufbewahrt werden:
- Kaufnachweise mit Datum, Uhrzeit, Plattform und Preis
- Verkaufsbelege und Tauschtransaktionen (auch Krypto-Krypto)
- Wallet-Adressen inkl. Transaktions-ID (TX-Hash)
- Mining- oder Staking-Einnahmen mit Zeitpunkt und Wert
- Gebühren, Handelskosten und eventuelle Spreads
- Zuordnung der Transaktion zum Depot/Wallet
FIFO oder LIFO – Wie Gewinne korrekt berechnet werden
Wer mehrfach dieselbe Kryptowährung zu unterschiedlichen Preisen gekauft hat, muss klären: Welche Einheit wurde steuerlich verkauft?
Standard ist das FIFO-Prinzip („First In, First Out“):
- Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft
- Der Gewinn errechnet sich aus dem Verkaufspreis minus dem Kaufpreis der ältesten Einheit
Alternativ kann auch das LIFO-Prinzip („Last In, First Out“) verwendet werden – jedoch nur bei konsistenter Anwendung und Dokumentation.
Übrigens: Setzen Sie auf spezialisierte Tracking-Tools, die FIFO (und bei Bedarf auch LIFO) regelkonform umsetzen. So vermeiden Sie fehlerhafte Berechnungen und vereinfachen die Steuererklärung – oder die Prüfung durch das Finanzamt.
Professionelle Beratung: Wann sie unverzichtbar wird
Krypto-Investments sind chancenreich – aber das Thema “Kryptowährung Steuer Österreich” oft ein Minenfeld. Je komplexer Ihr Portfolio wird, desto größer ist das Risiko, bei der Versteuerung folgenschwere Fehler zu machen. In folgenden Fällen ist professionelle Unterstützung mehr als nur sinnvoll:
- Sie handeln auf mehreren Plattformen oder mit vielen Transaktionen
- Sie erzielen Staking- oder Mining-Erträge im In- oder Ausland
- Sie haben steuerlichen Nachholbedarf für Vorjahre
- Sie investieren als Unternehmen oder Selbstständiger in digitale Assets
- Sie möchten Ihre Steuerstrategie mit anderen Anlageklassen abstimmen
Tipp: Die finale steuerliche Bewertung sollte stets mit einem Steuerberater erfolgen.
Fazit: Rechtssicherheit bei Krypto-Investments beginnt mit Klarheit
Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Kryptowährungen in Österreich sind klar definiert – doch ihre Anwendung erfordert Sorgfalt. Wer Gewinne realisiert, muss Transaktionen lückenlos dokumentieren, Einkünfte korrekt zuordnen und steuerliche Sonderfälle wie Mining oder Staking richtig einordnen.
Der pauschale Steuersatz von 27,5 % kann steuerliche Vorteile bringen – vorausgesetzt, er wird strategisch genutzt. Entscheidend ist, die Konsequenzen zum Thema “Kryptowährung Steuer Österreich” nicht erst am Jahresende zu betrachten, sondern bereits in die Investmententscheidung zu integrieren.
Sie möchten Kryptowährungen strategisch in Ihr Portfolio integrieren oder sich generell zum Einstieg informieren?
AllSeason Invest bietet Ihnen Orientierung zu Chancen, Risiken und der optimalen Portfolio-Struktur.
Für Detailfragen rund um das Thema “Kryptowährung Steuer Österreich” empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater – für den richtigen Weg dorthin sind wir gerne Ihr erster Ansprechpartner.
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Häufige Fragen zum Thema “Kryptowährung Steuer Österreich”
Muss man Krypto-Gewinne in Österreich versteuern?
Ja. In Österreich unterliegen Gewinne aus Kryptowährungen der Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 % – sobald Sie Bitcoin, Ethereum oder andere Coins verkaufen, tauschen oder als Zahlungsmittel nutzen.
Steuerpflichtig sind:
- Verkauf gegen Fiat-Währungen (z. B. Euro)
- Tausch von Krypto zu Krypto
- Zahlungen mit Krypto bei Dienstleistungen oder Einkäufen
Ausnahme: Coins aus dem Altbestand (vor 1. März 2021 erworben und bis 28. Februar 2022 gehalten) können steuerfrei sein.
Wie erfährt das Finanzamt von meinen Krypto-Gewinnen?
Das österreichische Finanzamt erhält auf mehreren Wegen Hinweise auf Ihre Krypto-Aktivitäten – auch ohne direkte Plattformmeldung:
- Eigene Angaben in der Steuererklärung
- Datenabgleich durch internationale Steuerabkommen (z. B. CRS, AML-Regeln)
- Vermögensprüfungen bei Kontoeröffnungen, Finanzierungen oder Betriebsprüfungen
- Zukünftig auch durch die EU-weite DAC8-Richtlinie, die Meldepflichten für Krypto-Plattformen vorsieht (geplante Umsetzung bis 2026)
Übrigens: Auch ohne automatische Meldung sind Sie in der Pflicht, Ihre Krypto-Gewinne korrekt zu deklarieren.
Welche Transaktionen sind bei Krypto steuerpflichtig?
Steuerpflicht entsteht in Österreich bei sogenannten realisierten Gewinnen – also immer dann, wenn sich der wirtschaftliche Wert Ihrer Coins realisiert.
Das betrifft insbesondere:
- Verkauf von Kryptowährungen gegen Euro oder andere Fiatwährungen
- Tausch von einer Kryptowährung in eine andere
- Nutzung von Kryptowährungen zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen
Nicht steuerpflichtig: Reine Kursgewinne bei Halten ohne Verkauf, solange keine Transaktion erfolgt.




